Jede Friedhofsverwaltung hat ihre eigene Friedhofsordnung. Nicht alle Bestattungsarten sind auf allen Friedhöfen möglich.
Grundsätzlich wird unterschieden in Wahl-, Reihen- und anonyme Grabstellen. Beim Wahlgrab ist nach Ablauf der Ruhefrist eine Verlängerung möglich. Die Ruhefrist ist der Zeitraum nach einer Beerdigung, in dem eine weitere Beisetzung auf dieser Stelle nicht möglich ist.
Im Gegensatz dazu wird beim Reihengrab nach Ablauf der Ruhefrist die Grabstelle eingeebnet – hier ist keine Verlängerung möglich. Dieses gilt auch für das anonyme Grab. Zusätzlich erfahren die Angehörigen bei einer anonymen Beisetzung nicht, wann und wo genau die Beisetzung stattgefunden hat.
traditionelle Grabstelle |
Feuerbestattung | Baumbestattung |
Seebestattung | Luftbestattung | Diamant |
Weltraum | ||
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